Tierpatenschaften auf Fresopolis – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Abschluss einer Tierpatenschaft zwischen dem Unternehmen Portinus Invest SL mit Sitz Poligono 8, Parcela 171, 07620 Llucmajor, C.I.F. B 57928129, Inhaber der Webseite www.fresopolis-mallorca.com (im Folgenden “Fresopolis”), und dem Auftraggeber, (im Folgenden “Kunde”).

2. Kunden und Paten

Der Kunde hat die Möglichkeit, Verträge über eine oder mehrere Patenschaften für sich selbst oder für eine dritte Person abzuschließen (d.h. die Patenschaft zu verschenken). In letzterem Fall sind Kunde und Pate unterschiedliche Personen.

3. Patenschaften

3.1 Zweck der Tierpatenschaft
Mit einer Tierpatenschaft unterstützt der Kunde Fresopolis in erster Linie bei der Versorgung und Unterbringung der Paten-Tier(e) sowie allgemein die Initiativen von Fresopolis im Bereich von Rettungsaktionen in Not geratener Nutztiere. Im Bedarfsfall werden Patengelder auch für andere Tiere eingesetzt, vorausgesetzt, die augenblicklichen Kosten für das eigentliche Paten-Tier sind vollständig gedeckt.

3.2 Eine Patenschaft läuft grundsätzlich so lange, wie der Kunde es wünscht. Im Fall, dass das Paten-Tier jedoch in gute Hände vermittelt wird oder sollte es versterben, endet die Patenschaft für das entsprechende Tier automatisch. Nach Rücksprache mit dem Paten wird die Patenschaft in diesen Fällen auf ein anderes bedürftiges Tier übertragen.

3.3 Eine Tierpatenschaft kann für eine Mindestdauer von einem Monat übernommen und ab einem Betrag von 15 Euro pro Monat abgeschlossen werden. Der in der Patenschaftsvereinbarung festgelegte Betrag kann bei einer Dauerpatenschaft monatlich, viertel-, halb- oder jährlich per Dauerauftrag online oder in bar bezahlt werden. Die Patenschaft verlängert sich automatisch auf unbeschränkte Zeit, solange Fresopolis eine Einzugsermächtigung vorliegt. Die Patenschaft kann monatlich gekündigt werden (Kündigungsfrist: 2 Wochen) und/oder endet automatisch bei Nicht-Zahlung.

3.4 Jeder Patin/ jedem Paten wird nach Zahlungseingang eine Patenschaftsurkunde mit dem Foto des Paten-Tiers zugesandt. Grundsätzlich kann der Tierpate sein Tier ohne Voranmeldung innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten oder nach Absprache auf dem Gelände von Fresopolis besuchen. Eine Garantie für den Einlass und den Besuch des Patentiers kann Fresopolis jedoch lediglich bei Vorlage einer schriftlich bestätigten Reservierung geben.

3.5 Mit der Übernahme einer Patenschaft gehen an den Paten keinerlei Rechte wie beispielsweise ein Verfügungsrecht oder das Recht auf die Bestimmung des Aufenthaltsorts des Paten-Tiers über.

3.6 Unsere Tierpatenschaften sind Teilpatenschaften und nicht exklusiv. In diesem Sinne kann für ein und das selbe Tier von mehreren Paten eine Patenschaft abgeschlossen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, neben der Patenschaft für ein konkretes Tier auch eine Patenschaft für eine bestimmte Tiergruppe zu übernehmen.

4. Verwendung der Beiträge

Die von Fresopolis im Rahmen der Patenschaft vom Kunden erhaltenen Beträge stehen Fresopolis zur freien Verfügung. Auf diese Weise unterstützt der Kunde über sein Paten-Tier hinaus auch die auf Fresopolis praktizierte Form der Landwirtschaft, die eigenen Konzepten folgt und darauf ausgerichtet ist, positive Effekte für Landschaft, Tiere und die regionale Bevölkerung zu erzielen.

5. Ausschluss von Ansprüchen

Weder für den Paten noch für den Kunden ergeben sich aus der Patenschaft Ansprüche an Fresopolis, die über den Inhalt der Punkten 3 und 4 hinausgehen.